Die Singold in Großaitingen (ca. 4,5 km Fließgewässer) ist ein echter Geheimtipp für jeden Fliegenfischer. Hier sind prächtige Bachforellen, Regenbogenforellen und Äschen zu finden. Die Strecke ist herrlich gelegen, vielseitig und voller Überraschungen.
Fischereierlaubnisscheine für Mitglieder: | Preis |
Jahreskarte (bei Nichtrückgabe der Karte zzgl. 30€ Pfand) | 260,00 € |
10er – Block (bei Nichtrückgabe der Karte zzgl. 30€ Pfand) | 150,00 € |
5er – Block (bei Nichtrückgabe der Karte zzgl. 30€ Pfand) | 75,00 € |
Kombikarte Weiher u. Singold (bei Nichtrückgabe der Karte zzgl. 30€ Pfand) |
350,00 € |
Tageskarte *) | 15,00 €*) |
Tageskarte Jugend *) | 15,00 €*) |
*) zzgl. 5€ Kartenpfand, das von der Ausgabestelle, bei der die Karte gekauft wurde, |
Fischereierlaubnisscheine für Gäste: | Preis |
Tageskarte Gastfischer *) (nur in Begleitung eines aktiven Mitgliedes) |
20,00€*) |
Jahreskarten, Kombikarten und Blöcke werden nur an Erwachsene und nur nach schriftlichem Antrag, der beim Gewässerwart zu stellen ist, ausgefertigt. Der Antrag ist spätestens bis zum 01. Dezember abzugeben. Später eingehende Anträge können nur noch berücksichtigt werden, soweit Restkarten noch vorhanden sind.
Voraussetzungen für den Erwerb eines Fischereierlaubnisscheines für die Singold ist die Vorlage des gültigen, staatlichen Fischereischeines. Pro Tag darf nur ein Erlaubnisschein für diesen Gewässerabschnitt erworben werden.
Den Antrag für die Erlaubnisscheine (Jahreskarten, 5er und 10er-Blöcke), sowie die Gewässerordnung können sie unter dem Reiter -DOWNLOADS MITGLIEDERBEREICH- herunterladen.
Die bestellten Erlaubnisscheine können dann ab dem 01.Januar beim Gewässerwart abgeholt werden.
Am Jahresende nicht verbrauchte Karten können nicht rückerstattet werden.
Ausgabestellen:
Gastfischer:
Die Vorstandschaft hat bis auf Weiteres für das Fischen an der Singoldfolgende Änderung beschlossen:
Jedes volljährige, aktive Mitglied darf zweimal pro Kalenderjahr einen Gastfischer, der Inhaber eines gültigen, staatlichen Fischereiescheines bzw. Jugendfischereischeines ist, an die Singold zur Ausübung der Fischerei -unter Aufsicht- mitnehmen.
Hierbei ist zu beachten, dass pro Angeltag nur ein Gastfischer mitgenommen werden darf. Dieser muss sich während des Fischens in Sichtweite zu seinem "Gastgeber" befinden. Verstöße gegen diese Regelung und gegen die Gewässerordnung werden dem Gast und in gleichem Maße dem Mitglied zugeschrieben.
Gastfischerkarten werden ausschließlich vom Gewässerwart Reinhold Hofbauer unter Vorlage des gültigen, staatlichen Fischereischeines des Gastes ausgestellt.
Nördliche Grenztafel:
Gemarkungsgrenze Großaitingen / Wehringen (Überlandleitung zwischen Großaitingen und Wehringen).
Südliche Grenztafel:
Gemarkungsgrenze Großaitingen / Mittelstetten (Biotop vor Mittelstetten). An allen Umlaufgräben und im Biotop ist das Fischen verboten.
Saison:
1.Mai bis 30. September.
Angelzeiten:
Von Tagesanbruch bis 1 Stunde nach Einbruch der Dunkelheit.
Nachtfischen ist grundsätzlich nicht gestattet.
Schonstrecken:
Ab 2022 gibt es keine ausgewiesene Schonstrecke mehr.
Alle Umlaufbäche bei den Mühlen und das Biotop sind ganzjährig geschützt und dürfen nicht beangelt werden.
To-Do / Ausrüstung / Köder:
Vor Beginn des Fischens ist das Tagesdatum auf dem Erlaubnisschein oder auf dem Fangblatt (bei Jahreskarten) einzutragen.
Ein Fischen, ohne die erforderliche Ausrüstung (Kescher / Lösewerkzeug / Messer / Fischtöter / Längenmaß / Waage) ist nicht erlaubt. Der Fischereierlaubnisschein, der staatliche Fischereischein, das Fangblatt, sowie die Gewässerordnung sind beim Fischen mitzuführen und den Kontrollorganen vorzuzeigen. Ebenso alle gefangenen Fische. Den Anweisungen der Kontrollorgane ist ausnahmslos Folge zu leisten.
Es ist nur Fliegenfischen mit künstlicher Fliege (Trocken, Nass, Nymphe, Streamer) oder Spinnfischen mit künstlichem Köder ohne Aromastoffe zulässig.
Fangbeschränkungen:
ACHTUNG: -- Es besteht ein Rücksetzverbot seitens des Vereins für diese Fische --
Schonmaße / Schonzeiten:
Abweichend zu § 11 der Verordnung zur Ausführung des Fischereigesetzes für Bayern in Verbindung mit der Bezirksfischereiverordnung in der jeweils gültigen Fassung wurden folgende Schonmaße festgelegt:
Das Ausnehmen von Fischen bzw. das Entsorgen von Fischabfällen am Fischwasser ist strengstens verboten.
Der Angelbereich ist sauber zu halten bzw. sauber zu verlassen. Eine Beschädigung oder eine sonstige Beeinträchtigung der Uferbepflanzung ist zu unterlassen. Für entstandene Schäden haftet der Erlaubnisscheininhaber.
Fischereiverein Großaitingen e.V.
Telefon: 08203 6010
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