Die Fischerjugend stellt sich vor
--- Der Hauptreiter "JUGEND" steht mit allen Inhalten unter der Verantwortung der Jugendgruppe ---
Ansprechpartner: Maximilian Hofbauer
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Angeln, Forschen, Aktiv sein!
Aktiv zu Angeln ist mehr als nur Dazusitzen und zu Warten. Ihr lernt viel über die Natur, das Leben im und am Wasser, die verschiedenen Fischarten und deren Lebensgewohnheiten, die unterschiedlichen Angelmethoden, Tricks und Tipps für den richtigen Köder, den richtigen Umgang mit der Angelrute, wie ein gefangener Fisch aus dem Wasser geholt und tierschutzrechtlich schnell getötet wird, wie er dann schließlich für die Pfanne daheim richtig vorbereitet wird und vieles, vieles mehr ...
Unser Jugendleiter erklärt euch alles, was ihr für dieses abenteuerliche Hobby wissen müsst, er weiht euch am Wasser in die Geheimnisse der Angeltechniken ein und steht euch bei Jugendfischen (an den Weihern, an der Singold und hin und wieder auch an vereinsfremden Fischgewässern) mit Rat und Tat zur Seite.
Es findet, soweit möglich, jährlich ein Jugendausflug sowie in den Sommermonaten an einem Wochenende ein Jugendzeltlager statt.
Der Jugendfischereischein wurde vom Gesetzgeber mit Wirkung zum 01.01.2025 abgeschafft.
Das bisherige Antragsverfahren, sowie Verwaltungsgebühren, entfallen.
Minderjährige ab dem 7.ten Geburtstag bis zum vollendeten 18 Lebensjahr (18.ter Geburtstag) benötigen somit lediglich einen Erlaubnisschein für das jeweilige Gewässer und die Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers.
Damit gibt es nun folgende Möglichkeiten:
Angeln unter 7 Jahren in Bayern
Kinder, die das 7. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (bis zum 7ten Geburtstag), dürfen in sehr begrenztem Umfang als Helfer eines volljährigen Anglers (Fischereischeininhabers) beteiligt werden.
Für ein Kind bis 7 Jahren ist ein Erlaubnisschein und Jugendfischereischein nicht erforderlich. Jedoch muss der erwachsene Angler, bei dem das Kind mitangelt, über Fischereischein und Erlaubnisschein für das Gewässer verfügen.
Das Kind unter 7 Jahren darf die Angel auswerfen, unter Aufsicht den Drill durchführen, aber keinesfalls einen Fisch töten.
Der erwachsene Angler, bei dem das Kind mitangelt, sollte ein Elternteil oder eine Person sein, die im vollen Umfang Autorität über das Kind besitzt. Sie muss jederzeit sofort eingreifen können und darf sich keinesfalls von der Angel entfernen.
Angeln ab dem 7. Lebensjahr
Ab dem vollendeten 7. Lebensjahr (7.ter Geburtstag) darf ein Kind unter ständiger Aufsicht eines erwachsenen Anglers angeln.
Der Jugendliche muss keinen Jugendfischereischein (abgeschafft ab dem 01.01.2025) besitzen, jedoch aber einen Erlaubnisschein für das Gewässer gelöst haben.
Der aufsichtführende Angler muss einen gültigen staatlichen Fischereischein haben. Der Jugendliche sollte sich ausweisen können (z.B. Personalausweis,...).
Der Jugendliche darf mit bis zu zwei Handangeln angeln, soweit dies der Verein in der Gewässerordnung erlaubt.
An der Singold ist z.B. nur eine Rute zulässig.
Dies gilt bis zum 18ten Geburtstag.
Ab dem 12. Lebensjahr kann ein Jugendlicher die staatliche Online-Fischerprüfung machen.
Den staatlichen Fischereischein erhält er jedoch erst an seinem 14. Geburtstag.
Besonderheit für 7, 8 und 9 Jährige:
Kinder, die 7, 8 oder 9 Jahre alt sind haben grundsätzlich die Wahlmöglichkeit:
- Entweder, Sie entscheiden sich weiterhin für die Regelungen für unter 7 Jährige
oder
- sie angeln nach den Regeln für Kinder ab 7 Jahren, die vorstehend aufgeführt sind.
Diese Regelungen dürfen untereinander nicht vermischt werden.
Ab 14 Jahren mit staatlicher Fischerprüfung
Ein Jugendlicher, der das 14. Lebensjahr vollendet und die staatliche Fischerprüfung bestanden hat, verfügt über die Wahlmöglichkeit:
- Er fischt entweder weiter in Begleitung eines erwachsenen Anglers und dem Erlaubnisschein für Jugendliche
oder - Er holt sich bei seiner Gemeinde den staatlichen Fischereischein und einen Erlaubnisschein für Erwachsene.
In diesem Fall kann er alleine ohne Aufsicht angeln.
Staatliche Fischerprüfung Pflicht ab 18 Jahren
Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr kann eine Person nur noch fischen, wenn sie die Fischerprüfung bestanden und einen staatlichen Fischereischein für Erwachsene gelöst hat.
Besteht eine Person im Alter von 17 Jahren die Fischerprüfung nicht, so darf sie ab ihrem 18. Geburtstag nicht mehr fischen.
Den staatlichen Fischereischein muss jeder Angler am Gewässer bei sich führen.
Der Fischereischein bescheinigt, dass der Angler die staatliche Fischerprüfung bestanden hat.
Der Fischereischein ist bei der Wohnsitzgemeinde des Anglers erhältlich/zu beantragen.
Der Erlaubnisschein – umgangsprachlich oft als „Tageskarte“ bezeichnet
Der Erlaubnisschein ist die Genehmigung des jeweiligen Vereins (Fischereiausübungsberechtigter), dass der Angler in seinem Gewässer angeln darf.
Dieses Dokument wird auf den Namen des Anglers ausgestellt und ist beim Angeln mitzuführen.
Erlaubnisscheine gibt es z.B. als Jahres- oder Tageserlaubnisscheine. Sie werden auch als Jahres- oder Tageskarten bezeichnet.
Der Erlaubnisschein kann online oder an den Verkaufsstellen (siehe Reiter Gewässer) gelöst werden.
Schnupperfischen
Wenn wir nun dein Interesse geweckt haben, dann Los!!!
Melde dich einfach beim Jugendleiter, um mit ihm einen Termin für ein „Schnupperfischen“ an den Reinhartshofer Weihern (Schnupperfischen kann an der Singold nicht angeboten werden) zu vereinbaren. Dazu benötigst du weder Angel noch sonstige Ausrüstung. Am besten wäre es, wenn du ein Elternteil mitbringst, damit sie sich ein Bild von deinem neuen Hobby machen können.