Angeln, Forschen, Aktiv sein!
Aktiv zu Angeln ist mehr als nur Dazusitzen und zu Warten. Ihr lernt viel über die Natur, das Leben im und am Wasser, die verschiedenen Fischarten und deren Lebensgewohnheiten, die unterschiedlichen Angelmethoden, Tricks und Tipps für den richtigen Köder, den richtigen Umgang mit der Angelrute, wie ein gefangener Fisch aus dem Wasser geholt und tierschutzrechtlich schnell getötet wird, wie er dann schließlich für die Pfanne daheim richtig vorbereitet wird und vieles, vieles mehr ...
Unser Jugendleiter erklärt euch alles, was ihr für dieses abenteuerliche Hobby wissen müsst, er weiht euch am Wasser in die Geheimnisse der Angeltechniken ein und steht euch bei Jugendfischen (an den Weihern, an der Singold und hin und wieder auch an vereinsfremden Fischgewässern) mit Rat und Tat zur Seite.
Es findet, soweit möglich, jährlich ein Jugendausflug sowie in den Sommermonaten an einem Wochenende ein Jugendzeltlager statt.
Schnupperfischen
Wenn wir nun dein Interesse geweckt haben, dann Los!!!
Melde dich einfach beim Jugendleiter, um mit ihm einen Termin für ein „Schnupperfischen“ an den Reinhartshofer Weihern (Schnupperfischen kann an der Singold nicht angeboten werden) zu vereinbaren. Dazu benötigst du weder Angel noch sonstige Ausrüstung. Am besten wäre es, wenn du ein Elternteil mitbringst, damit sie sich ein Bild von deinem neuen Hobby machen können.
Jugendfischereischein
Für Kinder und Jugendliche zwischen 10 und 18 Jahren kann bei der Gemeindeverwaltung ein Jugendfischereischein beantragt werden. Dieser ist bis zum 18. Geburtstag gültig.
Hierzu ist keine Fischerprüfung erforderlich.
Der Inhaber eines solchen Jugendfischereischeins darf den Fischfang ausüben, allerdings nur unter Aufsicht eines erwachsenen Fischereischeininhabers (z. B. Jugendleiter).
Kosten bei der Gemeinde belaufen sich auf:
- Jugendfischereischein 5,00 € und zusätzlich
- Fischereiabgabe je nach Alter 2,50 € - 10,00 €
Fischereischein
Ab dem 12. Lebensjahr kann ein Jugendlicher die staatliche Fischerprüfung machen (wird aber erst am 14. Geburtstag ausgehändigt). Mit diesem Fischereischein darf er dann ohne Aufsicht den Fischfang ausüben.