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Weiher

Weiher H3, H4 und H5 in Reinhartshofen:

Die malerischen Weiher in Reinhartshofen werden vom Verein mehrmals pro Jahr sehr gut mit Forellen, Hecht, Karpfen, Schleie, Giebel, Brachse, Rotauge, Rotfeder, Barsch, Waller und Zander besetzt.
Die Weiheranlage ist herrlich gelegen, vielseitig und voller Überraschungen.

Weiher H5 (Angerweiher):
ca. 3,5 ha

H5 darf von

MITGLIEDERN UND NICHTMITGLIEDERN

befischt werden.

 

Weiher H4 (Moosweiher):
ca. 1,1 ha

H4 darf 

NUR  VON MITGLIEDERN

befischt werden.

Weiher H3 (Ulrikenweiher):
ca. 1,4 ha

H3 darf 

NUR VON MITGLIEDERN

befischt werden.

Fischereierlaubnisscheine für Mitglieder: Preis
Jahreskarte Erwachsene (bei Nichtrückgabe der Karte zzgl. 30€ Pfand) 165,00 €
Jahreskarte Jugendliche (bei Nichtrückgabe der Karte zzgl. 30€ Pfand) 100,00 €
10er – Block (bei Nichtrückgabe der Karte zzgl. 30€ Pfand) 110,00 €
5er – Block (bei Nichtrückgabe der Karte zzgl. 30€ Pfand)   55,00 €
Kombikarte Weiher u. Singold (bei Nichtrückgabe der Karte zzgl. 30€ Pfand) 360,00 €
Tageskarte Erwachsener *)  11,00 €*)
Tageskarte Jugend *)    8,00 €*)

 

*) = zzgl. 5€ Kartenpfand, das von der Ausgabestelle, bei der die Karte gekauft wurde, bei Rückgabe erstattet wird 

 
Fischereierlaubnisscheine für Gäste -- nur Weiher H5 -- Preis
Tageskarte in Papierform *) 16,00 € *)

 

Tageskarte digital über
https://www.hejfish.com/d/14898

(kein Kartenpfand)

18,00 €

In den Weihern H 2 und H 1 darf nicht geangelt werden. Dies sind unsere Aufzuchtweiher.

Jahreskarten, Kombikarten und Blöcke werden nur nach schriftlichem Antrag, der beim Gewässerwart zu stellen ist, ausgefertigt. Der Antrag ist spätestens bis zum 01. Dezember abzugeben. Später eingehende Anträge können nur noch berücksichtigt werden, soweit Restkarten noch vorhanden sind.

Voraussetzungen für den Erwerb eines Fischereierlabnisscheines für die Singold ist die Vorlage des gültigen, staatlichen Fischereischeines.

Den Antrag für die Erlaubnisscheine (Blöcke / Jahreskarten), sowie die Gewässerordnung können unter dem Reiter DOWNLOADS - MITGLIEDERBEREICH, herunterladen werden.

Die bestellten Erlaubnisscheine können dann ab dem 01.Januar beim Gewässerwart abgeholt werden.

Am Jahresende nicht verbrauchte Karten werden nicht rückerstattet.

    Digitale Tageskarten für Nichtmitglieder für den Weiher H5 können im Internet über den
    Link: https://www.hejfish.com/d/14898
    für 17 € erworben werden.

    Ausgabestellen für Tageskarten in Papierform für die "Weiher H3, H4 und H5" sind:

    • Fishermans Partner Augsburg, Gögginger Str. 93, 86199 Augsburg
    • Jafispo Augsburg, Kurzes Geländ 8, 86156 Augsburg
    • OMV Tankstelle, Lindauer Str. 1, 86845 Großaitingen, Telefon: 08203 / 961998
    • Reinhold Hofbauer (Jahreskarten, Blöcke und Tageskarten)

    Bei Tageskarten erfolgt die Pfandrückvergütung bis zum 31.Dezember des laufenden Jahres durch die Verkaufsstelle, an der die Karte gekauft wurde.

    Vor Beginn des Fischens ist das Tagesdatum auf dem Erlaubnisschein oder auf dem Fangblatt (bei Jahreskarten) einzutragen.


    Gäste an den Weihern H3 und H4:

    Jedes volljährige aktive Mitglied darf einen Gastfischer, der Inhaber eines gültigen, staatlichen Fischereiescheines bzw. Jugendfischereischeines ist, an die Weiher H3 und H4 zur Ausübung der Fischerei -- unter Aufsicht -- mitnehmen. Hierbei ist zu beachten, dass pro Angeltag nur ein Gastfischer mitgenommen werden darf. Dieser muss sich während des Fischens in Sichtweite zu seinem "Gastgeber" befinden. Verstöße gegen diese Regelung und die Gewässerordnung werden dem Gast und dem Mitglied -in gleichem Maße- zugeschrieben. 

    Saison:

    1. Januar bis 31. Dezember.

    Angelzeiten / Fangvorrichtungen:

    Von 1 Stunde vor Sonnenaufgang bis 1,5 Stunden nach Sonnenuntergang.

    • Nachtangeln ist nicht gestattet; Ausnahmen können durch die Vorstandschaft genehmigt werden und sind bei dieser rechtzeitig zu beantragen.
    • Es sind zwei Handruten gestattet, davon maximal eine auf Raubfisch montiert. Weitere Fangvorrichtungen oder eine Hegne sind nicht gestattet. 
    • Während des Spinnfischens ist der Gebrauch einer weiteren Handangel untersagt.
    • Jegliches Raubfischangeln ist vom 15. Februar bis 30. April untersagt.
    • Das Angeln ist nur vom Ufer aus gestattet. Ein Betreten von Stegen und / oder Mönch ist verboten.

    Köder:

    Mit Ausnahme von lebenden Köderfischen sind alle Köderarten erlaubt.

    Anfüttern (auch in kleinen Mengen während des Angelns), sowie das Benutzen von Futterkorb oder PVA ist ausdrücklich verboten.

    Verhalten:

    Ein Fischen, ohne die erforderliche Ausrüstung (Kescher / Lösewerkzeug / Messer / Fischtöter / Längenmaß / Waage) ist nicht erlaubt. Der Fischereierlaubnisschein, der staatliche Fischereischein, das Fangblatt, sowie die Gewässerordnung sind beim Fischen mitzuführen und den Kontrollorganen vorzuzeigen. Ebenso alle gefangenen Fische.
    Den Anweisungen der Kontrollorgane ist ausnahmslos Folge zu leisten.

    Offenes Feuer, jegliche Art von Grill, sowie Zelten ist an der gesamten Weiheranlage streng verboten.

    Der Angelbereich ist sauber zu halten bzw. sauber zu verlassen. Eine Beschädigung oder sonstige Beeinträchtigungen der Uferbepflanzung sind zu unterlassen. Für entstandene Schäden haftet der Erlaubnisscheininhaber.

    Das Ausnehmen von Fischen bzw. das Entsorgen von Fischabfällen ist an der gesamten Weiheranlage strengstens verboten !!!

    Jeglicher Verstoß gegen die Gewässerordnung, das Fischereigesetz oder gegen die Fischereiverordnung wird mit sofortigem Entzug des Erlaubnisscheines geahndet.
    Die Vorstandschaft beschließt im Nachgang entsprechende Maßnahmen (Verwarnung, Kartensperre, Anzeige, Ausschluss) zu der Verfehlung.

    Für die Ausübung der Fischerei an den Weihern gilt die Landesfischerei- und Bezirksverordnung in der jeweils gültigen Fassung. Insbesondere gilt dies für die Schonmaße und Schonzeiten.

    Die Bestimmungen der Gewässerordnung sind zwingend zu beachten und einzuhalten.

    Fangbeschränkungen:

    Es dürfen täglich höchstens 3 Edelfische (Karpfen, Schleie, Forelle usw. ) gefangen werden.
    Davon jedoch nur ein Hecht oder Zander und maximal 10 Weißfische.

    Waller dürfen ohne Begrenzung und Schonmaß gefangen werden.

    Ein Zurücksetzen von Fischen, die das Schonmaß erreicht haben, ist untersagt. Untermaßig gefangene Fische sind waidgerecht abzuhaken und so schonend wie möglich zurück zu setzen.

    Jeder Fang ist ungehend waidgerecht zu töten und vor einem erneuten Befischen im Fangblatt einzutragen (Fischart, Länge, Gewicht, Weiher-Nr.).

    Die Benutzung eines Setzkeschers zur Hälterung der Fische ist verboten.

    Hat ein untermaßiger Fisch den Köder so geschluckt, daß ein Abhaken nicht sinnvoll erscheint, so ist er waidgerecht zu töten und der Haken mit Vorfach im Fisch zu belassen. Der Fisch zählt als Fang und ist dementsprechend mit einer Bemerkung im Erlaubnisschein / Fangblatt einzutragen.

    Schonmaße und Schonzeiten:

    Abweichend zu § 11 der Verordnung zur Ausführung des Fischereigesetzes für Bayern in Verbindung mit der Bezirksfischereiverordnung in der jeweils gültigen Fassung folgende Schonmaße festgelegt:

    • Regenbogenforelle: 30 cm, 15.12. bis 15.03.
    • Hecht: 60 cm, 15.02. bis 30.04.
    • Karpfen: 35 cm, keine Schonzeit
    • Schleie: 30 cm, 01.05. bis 30.06.
    • Waller: keines / keine Schonzeit
    • Zander: 50 cm, 15.02. bis 30.04.
    • Weitere Fischarten richten sich nach den gesetzlich Vorgaben.

    Rechtlicher Hinweis:

    Das Betreten der Weiheranlage in Reinhartshofen erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr. Der Fischereiverein Großaitingen e.V. übernimmt keinerlei Haftung für Schäden oder Verletzungen irgendwelcher Art die, durch Naturereignisse, eigenes Fehlverhalten, herabfallende Äste oder Einbrüche in Biberbehausungen bzw. Bibergrabungen, rund um die Gewässer entstehen könnten.

    Wir brauchen Ihre Zustimmung!

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